23.09.2011

Regierungsprogramm zur Förderung von FDI

Ausländische Unternehmen, die Direktinvestitionen in Slowenien tätigen, können sich für finanzielle Unterstützungen bewerben. Das Ziel des Programms für Kostenbeteiligungszuschüsse für ausländische Direktinvestitionen ist es, die Attraktivität Sloweniens als Standort für ausländische Direktinvestitionen durch das Reduzieren der Eintrittskosten (Start-up) für diejenigen Investoren zu erhöhen, deren Investition eine positive Auswirkung auf die slowenische Wirtschaft haben wird.

 

Das EU-konforme Förderprogramm, das seit 2000 in Kraft ist, zielt auf die Förderung und Vereinfachung von Investitionen. Ziel dieser Anreize ist, die Kosteneintritts-barriere für neue Unternehmen im Produktions- und Dienstleistungssektor zu verringern, um sie für internationale Märkte wettbewerbsfähig zu machen.

 

 

Das Förderungsprogramm für Kostenbeteiligungszuschüsse für ausländische Direktinvestitionen 2010/2011 ist geschlossen.

 

JAPTI vorbereitet das neue Förderungsprogramm, das voraussichtlich am Jahresende veröffentlicht wird.

 

Einstellung neuer Mitarbeiter sowie die Aus- und Weiterbildung

Es gibt gemäß dem Gesetz über Beschäftigung und Arbeitslosenversicherung sowie gemäß den Maßnahmen zur aktiven Beschäftigungspolitik verschiedene Anreize für Neueinstellungen, die dazu dienen, Investitionen in Unternehmen zu unterstützen, die sich in festgelegten Regionen ansiedeln. Zusätzlich zu den Förderungen für die Beschäftigung bestimmter arbeitsloser Personengruppen (unter 25-Jährige, über 50-Jährige, Studenten, Hochschulabsolventen, Langzeitarbeitslose) …, verringert auch die Beschäftigung von Arbeitslosen die Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage um 70% der Bruttolohnkosten bis zum Höchstwert der zulässigen staatlichen Hilfen oder es werden die Sozialversicherungsbeiträge, die durch den Arbeitgeber gezahlt werden, zurückerstattet. Die Anreize können in Form von Weiterbildung von Beschäftigten bereitgestellt werden und es ist gestattet, sich für mehr als eine staatliche Förderung zu bewerben, unter der Voraussetzung, dass der bezogene Gesamtwert nicht 50% der Bruttolohnkosten für den benachteiligten Beschäftigten berechnet für ein bestimmtes Jahr übersteigt.